FÜR Busbetriebe - Allgemein:
busontour ist Anbieter eines Online-Busreiseportals. Die AGBs gelten für Leistungen, die von busontour gegenüber dem Kooperationspartner in der Kooperationsvereinbarung für die Vermittlung von Reisen, insbesondere Busreisen erbracht werden.
1. busontour bietet Kunden, die eine Reise durchführen möchten, insbesondere Reisegruppen und Reiseveranstalter die Möglichkeit, einen Reisewunsch (insbesondere Busfahrten) ins Internet zu stellen. Der Busunternehmer kann diese Reisewünsche einsehen und mit dem Reisenden oder Veranstalter zum Zwecke eines Vertragsschlusses über Busontour oder direkt Kontakt aufnehmen.
2. busontour stellt dem Busunternehmer die erforderlichen Zugangsdaten (insbesondere Passwörter) zu Verfügung und nimmt die Freischaltung bei busontour vor.
3. Der Busunternehmer verpflichtet sich, bei Freischaltung für Mietbusanfragen busontour eine Vergütung zu bezahlen.
Die Höhe der Vergütung wird in der Kooperationsvereinbarung festgelegt und ist für jeweils ein Jahr spätestens am 3. Werktag nach Beginn des Vertragsjahres im Voraus zu bezahlen.
Für Unternehmer außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt:
Umsatzsteuerfrei nach §3a Absatz 2 Nr. 4 Ustg. Fällige Ust. ist im Land/Staat des Busunternehmers an das dortige Finanzamt abführen. Der Vertrag wird auf ein Jahr geschlossen. Keine Aufnahmegebühren.
Nach Eingang der Vergütung bei Busontour werden dem Busunternehmer die Zugangsdaten per e-Mail übermittelt. Vertragsbeginn ist der Tag des Vertragsschlusses. Nach Ablauf der Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vorher mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt ist.
4. busontour ist berechtigt, dem Busunternehmer den Zugang zu untersagen, wenn dieser mit der Zahlung der Vergütung im Verzug ist.
5. busontour haftet nicht für Fehler, die bei der Kommunikation zwischen dem Reisenden und dem Busunternehmer auftreten. Er haftet auch nicht für die Bonität des Reisenden.
5.1. Jede unverbindliche Anfrage durch busontour wird als Erklärungsbote im Auftrag des Gastes an das betreffende BUs-Unternehmen weitergegeben. Sämtliche aus der Anfrage und dem abgeschlossenen Reise-Vertrag mit dem Unternehmen resultierenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen ausschließlich zwischen dem Gast und dem Unternehmen. Alle Fragen zur Anfrage und Verträgen werden zwischen den beiden Parteien direkt geklärt.
6. Der Busunternehmer ist nicht berechtigt, die vom busontour erhaltenen Daten wie auch Zugangsdaten weiterzugeben, nach Ablauf der Vertragszeit sich oder einem Dritten mit seinen Zugangsdaten Zugang zu verschaffen.
Der Busunternehmer wird nach Ablauf der Vertragslaufzeit den Kunden mit denen während der Vertragslaufzeit über busontour ein Kontakt zustande gekommen ist nicht aktiv bewerben und zur Direktbuchung auffordern. Die Bewerbung der Kunden und eine Buchung dürfen nur innerhalb eines laufenden Kooperationsvertrages mit busontour erfolgen.
Der Busunternehmer verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Pflichten an den busontour eine Konventionalstrafe in Höhe von € 2.000,00 zu bezahlen.
7. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
8. Sollte eine der vorstehenden Vertragsbedingungen gleich aus welchem Grunde unwirksam sein, so wird der übrige Vertrag hiervon nicht betroffen. Die betreffenden Vertragsteile sind so umzudeuten, dass das von beiden Vertragsparteien gewünschte Ziel in rechtlich zulässiger Weise verwirklicht wird.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Amtsgericht Konstanz.
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